Tierarzt in Aschersleben

Information zu den Bereitschaftszeiten der Tierarztpraxen


Zunächst möchte ich für alle NOTFÄLLE darauf hinweisen, dass der aktuelle Bereitschaftsdienst in der lokalen Presse veröffentlicht ist und unter der zentralen Notrufnummer 112 erfragt werden kann!

Der NOTBEREITSCHAFTSDIENST ist eine Einrichtung, an der alle niedergelassenen Tierärzte lt. Kammergesetz teilnehmen müssen, um eine 24-stündige Notfallversorgung für Tiere zu gewährleisten.

Seit Februar 2020 wurde die Notfallverordnung zuletzt geändert. Die Dienstbereitschaft beginnt werktags um 18 Uhr und endet am nächsten Tag um 8 Uhr, am Wochenende beginnt sie freitags um 18 Uhr und endet montags um 8 Uhr. Feiertags beginnt der Dienst 0 Uhr und endet 8 Uhr am Folgetag. Die Notdienstregelung greift nicht, wenn in diesen Zeiten reguläre Sprechstunden stattfinden.

Zudem hat der Gesetzgeber verfügt, dass in diesen Zeiten eine Notdienstgebühr von 50 Euro netto und mindestens der zweifache Gebührensatz zu erheben ist!! Das zielt übrigens auch darauf ab, dass nur absolute Notfälle vorgetragen werden sollen.

Der Sinn einer Notfallbehandlung besteht übrigens darin, eine unmittelbare Gefahr so vom Tier abzuwenden, dass der Haustierarzt bei nächster Gelegenheit die Fortbehandlung bzw. die nicht sofort notwendige Diagnostik übernehmen kann. Dazu sollte man sich evtl. auch aufschreiben lassen, welche Maßnahmen durch den Notfalltierarzt eingeleitet und welche Medikamente angewendet wurden.

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